Aktuell vertritt der LWBVB Verbände mit folgenden Aufgaben.
Damit das Abwasser wieder zurück in die Natur fließen kann, wird es vorher durch die Abwasserverbände in Kläranlagen gründlich und nachhaltig gereinigt. Durch innovative Lösungen und die dazugehörige Technik kann das Wasser wieder in das Ökosystem zurückgeführt werden.
Klimatische Veränderungen beeinflussen und limitieren das Wachstum von Nutz- und Kulturpflanzen in der Landwirtschaft. Um auch weiterhin gute Ernteerträge zu sichern, setzen die Bewässerungsverbände auf Beregnungsmaßnahmen. Die Entnahmen im Grundwasser werden von den Verbänden koordiniert und sorgen so für ein stabiles Ertragspotential bei der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel.
Die Bodenverbände unterliegen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder. Sie haben Aufgaben wie beispielsweise den Ausbau oder die Unterhaltung von Gewässern oder deren Anlagen zu fördern oder die Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen.
Die Trinkwasserverbände des LWBVB sichern eine hochwertige und einwandfreie Trinkwasserversorgung für die Region. Aufgrund der hervorragenden Arbeit der Trinkwasserverbände zeichnet sich die Wasserversorgung in Bayern konstant durch eine ausgezeichnete Qualität aus.
Die Aufgabenfelder eines Wasser- und Bodenverbandes können vielfältig sein und werden im Wasserverbandsgesetz (WVG) unter § 2 Zulässige Aufgaben aufgeführt.
§ 2 Zulässige Aufgaben
Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben des Verbands sein:
1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern,
2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern,
3. Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen,
4. Herstellung, Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung sowie Beseitigung von gemeinschaftlichen Anlagen zur Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen,
5. Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland,
6. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts,
7. Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung,
8. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer,
9. Abwasserbeseitigung,
10. Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben,
11. Beschaffung und Bereitstellung von Wasser,
12. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege,
13. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz,
14. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben.